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Referenzen

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An dieser Stelle finden Sie die Leistungserklärungen unserer Sorten im PDF-Format.


Durch die Bereitstellung der Leistungserklärungen im Internet ist es nicht erforderlich mit jeder Lieferung die Leistungserklärung mitzugeben. Lediglich auf ausdrückliches Verlangen der Kunden muss eine auf Papier gedruckte Fassung ausgehändigt werden.

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Wesentliche Eckpunkte der Regelungen sind:

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Ein nachträgliches Verändern von Leistungserklärungen, die online zur Verfügung gestellt wurden, muss definitiv ausgeschlossen sein.


Ein Speicherzeitraum von 10 Jahren nach dem letztmaligen Inverkehrbringen des betreffenden Bauproduktes muss sichergestellt sein.


Die Leistungserklärungen müssen im Internet frei und kostenlos zugänglich sein.


LEISTUNGS­ERKLÄRUNGEN GEMÄSS BAUPRODUKTEN­VERORDNUNG

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GESTEINSKÖRNUNGEN FÜR BETON 


Eindeutige Kenncodes der hier erklärten Sorten:

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